Datenschutzbeauftragter

Das Thema Datenschutz und Datensicherheit liegt mir besonders am Herzen und das nicht erst seit den Enthüllungen von Edward Snowden, dessen Handeln im Jahr 2013 ich ihm gar nicht hoch genug anrechnen kann, auch wenn es mit der Arbeit des Datenschutzbeauftragten nur am Rande zusammenhängt.

Am 25.05.2018 ist die Übergangsfrist für das Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) abgelaufen. Allerhöchste Zeit also sich mit den Neuerungen und Änderungen gegenüber dem bisherigen BDSG genauer zu befassen, sämtliche Firmenprozesse auf Konformität zu prüfen und anzupassen.

Nachdem ich meinen Kenntnisstand in Bezug auf die EU-DSGVO im Rahmen eines entsprechend Datenschutz-Seminar beim TÜV-Süd vor kurzem aktualisiert habe kann ich Sie auch in Zukunft in Belangen rund um den Datenschutz beraten. Selbstverständlich verfüge ich neben eine zertifizierte Qualifikation auch über entsprechende Erfahrungen als Datenschutzbeauftragter.

Gerne berate ich Sie auch, ob für Ihr Unternehmen laut EU-DSGVO die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten erforderlich ist.

Selbst wenn für Ihr Unternehmen nach den gesetzlichen Erfordernissen nicht explizit ein Datenschutzbeauftragter gefordert wird, sollten Sie das Thema Datenschutz und Datensicherheit nicht vernachlässigen. Ihre Daten stellen das Kapital des Unternehmens dar und sollten entsprechend vor Missbrauch und Verlust geschützt werden außerdem müssen sämtliche Abläufe und Prozesse innerhalb Ihres Unternehmens, auch wenn kein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss, EU-DSGVO konform gestaltet sein.